Veröffentlicht am: 01.07.2026
Menschen in suizidalen Krisen brauchen eine Nummer, unter der sie sicher Unterstützung finden. Bundesweit einheitlich, dauerhaft finanziert, gesetzlich verankert. Diese Woche kommt genau das ein entscheidendes Stück näher: Die Gesundheitsministerin hat einen Gesetzentwurf für eine Rufnummer zur Suizidprävention jetzt in die Ressortabstimmung gegeben.
Vorausgegangen ist über ein Jahr fachliche Kleinarbeit: Expertinnen und Experten aus Suizidprävention, Medizin, psychosozialer Versorgung und Hospizarbeit haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet und dem Bundestag übergeben. Die zentrale Forderung: eine dauerhaft finanzierte, bundesweit koordinierte Rufnummer zur Suizidprävention – anonym, kostenfrei, jederzeit erreichbar, fachlich qualifiziert.
Der Entwurf sieht dafür eine Bundesfachstelle vor, die das Konzept entwickelt, sowie mehr Aufklärung, Information und Forschung.
Und ab heute sitzen wir mit am Tisch: Die TelefonSeelsorge ist eingeladen, sich am Prozess zu beteiligen, der auslotet, wie eine solche Rufnummer konkret umgesetzt werden kann. Mit 70 Jahren Erfahrung am Telefon mit Menschen in Krisen wissen wir, wie hoch der Bedarf ist, und bringen unsere Erfahrungswerte in die Lösungsfindung ein.
Ein Satz aus dem Einladungsschreiben wird uns dabei besonders genau begleiten: „Vorhandene Finanzverantwortlichkeiten sollen bestehen bleiben.“ Strukturen zu schaffen ist der erste Schritt. Sie tragfähig zu finanzieren, der zweite – und der, auf den es ankommt.
Wir berichten über weitere Entwicklungen.
Telefonseelsorge®