Datenschutz in der TelefonSeelsorge
Rahmenbedingungen und Organisation
Beratung am Telefon
Beratung im Internet
Rahmenbedingungen und Organisation
In Deutschland wird die TelefonSeelsorge (TS) von der evangelischen und katholischen
Kirche getragen. Dies geschieht derzeit in 105 selbständigen
TS-Stellen durch ca. 7.500 ehrenamtliche und ca. 350 hauptamtliche
Mitarbeiter/innen. Sie sind in katholischer, evangelischer, vorwiegend
aber in ökumenischer Trägerschaft. Die Datenschutzgesetze
von Bund und Ländern finden auf diese Stellen keine unmittelbare
Anwendung, da dieser Bereich von den Kirchen eigens geregelt wird
(Kirchlicher Datenschutz). Zuständig sind somit die Datenschutzbeauftragten
der örtlichen kirchlichen Träger, je nachdem, ob es sich
um eine Dienststelle des jeweiligen (Erz-)Bistums bzw. der Landeskirche
oder um eine rechtlich eigenständige Einrichtung wie einen
eingetragenen Verein handelt. Die Evangelisch-Katholische Kommission
für TS und Offene Tür, die von den Vorständen der
Evangelischen und der Katholischen Konferenz für TS und Offene
Tür gebildet wird, ist Inhaberin des Markennamens Telefonseelsorge
und verfügt über die Vergabe der beiden einheitlichen
deutschlandweiten Rufnummern und über die Homepage "www.telefonseelsorge.de"
und das Beratungsportal "www.telefonseelsorge.org".
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Beratung am Telefon
In der TS war die Praxis des Datenschutzes in den ersten Jahrzehnten
ihres Bestehens zunächst wenig problematisch. Personenbezogene
Daten über die Anrufenden werden nicht geführt und i.d.R.
ist nicht einmal deren Name bekannt. Statistische Daten werden ohne
Personenbezug registriert und selbst diese Daten werden am Jahresende
nach Erstellung der Jahresstatistik vernichtet. Zu Zeiten des analogen
Telefonnetzes war außerdem ein Bekanntwerden des Kontakts
der Ratsuchenden mit der TS durch Dritte wenig wahrscheinlich. Dieser
letzte Punkt hat sich allerdings mit der Digitalisierung des Telefonnetzes
grundlegend geändert. Insbesondere der dadurch mögliche
Einzelverbindungsnachweis (EVN) stellte sich als Bedrohung einer
unbeobachteten Kommunikation heraus. Für die TS wurde es dadurch
problematisch, dass z.B. Familienmitglieder in der Anlage der Telefonrechnung
ersehen könnten, dass jemand bei der TS angerufen hat. Dieser
Herausforderung haben sich die Verantwortlichen der TS gestellt,
indem sie aktiv wurden, um Lösungen und Abhilfemöglichkeiten
auch von Seiten des Gesetzgebers zu erwirken. Mittlerweile hat sich
eine gesetzliche Regelung ergeben, die den genannten Gefahren entgegenwirkt.
Nach § 89 Abs. 2 Nr. 3a des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
dürfen Telefonate zu Anschlüssen von Personen, Behörden
oder Organisationen, die der anonymen Beratung im sozialen oder
kirchlichen Bereich dienen, im Einzelverbindungsnachweis nicht aufgeführt
werden. In § 8 Abs. 2 der Telekommunikations-Datenschutzverordnung
(TDSV) wird die TS diesbezüglich sogar ausdrücklich benannt.
So wird die unbeobachtbare Kommunikation der TS als grundlegende
Voraussetzung ihrer Beratungsarbeit rechtlich garantiert. Wie diese
Schutzmöglichkeit konkret verwirklicht werden soll, ist dabei
aber nicht näher geregelt. Die amtliche Begründung des
Verordnungsgebers konkretisiert jedoch, dass Name und Zielnummer
der Stelle sowie die Dauer der Verbindung nicht im EVN erscheinen
sollte. Die Gewährleistung einer unbeobachtbaren Kommunikation
ist durch eine Rufnummernkürzung mittels einer Streichung der
letzten Ziffern offensichtlich nicht zu erreichen. Im Rahmen dieser
Regelungen ist es aber möglich, die Daten im Einzelverbindungsnachweis
auf Datum, Uhrzeit und Kosten der Verbindung zu beschränken.
Im Sinne dieser Bestimmungen ist auch eine Summierung aller Anrufe
zu Beratungseinrichtungen praktikabel. Diese Praxis macht allerdings
gerade auf die Nutzung solcher Einrichtungen aufmerksam und kann
dann zu Nachfragen z.B. aus der Familie führen. Sobald Kosten
anfallen ist auf jeden Fall eine minimale Dokumentation im Einzelverbindungsnachweis
notwendig, weil sich ein Kunde auf § 14 der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV) berufen kann. Nur durch eine entgeltfreie Verbindung ist es
dementsprechend zu gewährleisten, dass ein Anruf bei der TS
überhaupt nicht im EVN erscheinen darf. Um diese höchste
Stufe der Unbeobachtbarkeit zu gewährleisten, gibt es nun seit
1.7.1997 die unentgeltlichen Rufnummern beginnend mit 0800. Die
anfallenden Gesprächskosten übernimmt die Deutsche Telekom
AG als Partner der TS. Da das Telefonat gebührenfrei ist, hinterlässt
es keine Datenspur im EVN. Deutschlandweit wurde außerdem
die Übermittlung der Rufnummern der Anrufenden beim Anruf der
beiden Telefonseelsorgenummern gesperrt. Es erscheint also in keinem
Display der TS, von welcher Telefonnummer aus angerufen wird. Garantiert
wird das Ausschließen der Übermittlung der Anrufernummern
durch § 11 Abs. 2 TDSV. Danach darf bei einer im öffentlichen
Kundenverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Rufnummer (z.B.
ein Pluszeichen vor der Telefonnummer) nur dann die Übermittlung
wieder geschaltet werden, sobald die neueste Ausgabe des Telefonbuches
ohne dieses Symbol erschienen ist. Die Nummern der TS werden deshalb
auf den ersten Seiten der Telefonbücher regelmäßig
mit diesem Symbol gekennzeichnet, um zu garantieren und zu dokumentieren,
dass eine Rufnummernübermittlung nicht erfolgt.
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Beratung im Internet
Die TS in Deutschland hat seit dem 9.9.2002 bei ihrer Internetberatung
ein umfassendes Sicherheitskonzept realisiert. Zuvor war es bei
der eMailberatung bereits möglich, per PGP-Verschlüsselung
zu mailen. Diese Technik wurde jedoch von weniger als 2% der Ratsuchenden
genutzt. Offensichtlich war der Verschlüsselungsvorgang zu
kompliziert. Die TS will durch ihr Sicherheitskonzept aber auch
den Ratsuchenden vertrauliche Kommunikation bieten, die eine Verschlüsselungstechnik
per eMail nicht beherrschen. Im neuen Mailkonzept wird auf das Versenden
von herkömmlichen eMails deshalb verzichtet, da dies ein zu
großes Sicherheitsrisiko bedeutet. Der gesamte Beratungskontakt
verbleibt auf dem Server der TS. Dort werden die Daten in besonderer
Weise vor Zugriff von außen gesichert. Ein Firewallkonzept
gehört dabei zu den grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen.
Ratsuchende können sich auf dem Server der TS anonym einen
Beratungs-Account anlegen, ohne ihre eMail-Adresse angeben zu müssen.
Die gesamte Kommunikation wird verschlüsselt, wodurch auch
die Integrität des Transfers garantiert wird. Das SSL-Zertifikat
kann im Browser angezeigt werden und garantiert dadurch die Authentizität
der TS. Damit Sicherheit verlässlich realisiert werden kann,
hat die TS außerdem verbindliche Sicherheitsrichtlinien und
Sicherheitsstandards für alle beteiligten Stellen und Mitarbeiter/innen
verabschiedet. Die geltenden Datenschutzbestimmungen können
so in einem Gesamtkonzept praxisnah umgesetzt werden. Die Mailkontakte
werden nur in einem klar definierten Zeitrahmen aufbewahrt. Die
Löschung der inaktiven Beratungskontakte wird standardisiert.
Bei dieser Form der Mailberatung per gesichertem www-Formular kann
zusätzlich vom Ratsuchenden ein Anonymisierungsdienst genutzt
werden wie z.B. JAP, ein Dienst der Technischen Universität
Dresden. Diese Technik ermöglicht es, sämtliche Datenspuren
(IP-Adresse) zu "verwischen" und so die Privatsphäre
optimal zu schützen. Die TS hat also ein umfassendes Sicherheitskonzept
basierend auf dem Sewecom-Standard für sichere Kommunikation
im Internet realisiert. Dieses umfasst nicht nur die Sicherheitstechnik
(Hard-, Software, Netze, Infrastruktur), sondern auch den verschlüsselten
Datentransfer aller Beratungskontakte, die interne Organisation
der TS einschließlich der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen
und die Aufklärung der Ratsuchenden zur Sicherung des selbst
genutzten PCs.
Das Sicherheitskonzept: Verschlüsselte Beratung im Internet:
www.sewecom.de/telefonseelsorge/sicherheitskonzept
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