TelefonSeelsorge in Deutschland

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Datenschutz in der TelefonSeelsorge



Rahmenbedingungen und Organisation
Beratung am Telefon
Beratung im Internet

Rahmenbedingungen und Organisation

In Deutschland wird die TelefonSeelsorge (TS) von der evangelischen und katholischen Kirche getragen. Dies geschieht derzeit in 105 selbständigen TS-Stellen durch ca. 7.500 ehrenamtliche und ca. 350 hauptamtliche Mitarbeiter/innen. Sie sind in katholischer, evangelischer, vorwiegend aber in ökumenischer Trägerschaft. Die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern finden auf diese Stellen keine unmittelbare Anwendung, da dieser Bereich von den Kirchen eigens geregelt wird (Kirchlicher Datenschutz). Zuständig sind somit die Datenschutzbeauftragten der örtlichen kirchlichen Träger, je nachdem, ob es sich um eine Dienststelle des jeweiligen (Erz-)Bistums bzw. der Landeskirche oder um eine rechtlich eigenständige Einrichtung wie einen eingetragenen Verein handelt. Die Evangelisch-Katholische Kommission für TS und Offene Tür, die von den Vorständen der Evangelischen und der Katholischen Konferenz für TS und Offene Tür gebildet wird, ist Inhaberin des Markennamens Telefonseelsorge und verfügt über die Vergabe der beiden einheitlichen deutschlandweiten Rufnummern und über die Homepage "www.telefonseelsorge.de" und das Beratungsportal "www.telefonseelsorge.org".

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Beratung am Telefon

In der TS war die Praxis des Datenschutzes in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens zunächst wenig problematisch. Personenbezogene Daten über die Anrufenden werden nicht geführt und i.d.R. ist nicht einmal deren Name bekannt. Statistische Daten werden ohne Personenbezug registriert und selbst diese Daten werden am Jahresende nach Erstellung der Jahresstatistik vernichtet. Zu Zeiten des analogen Telefonnetzes war außerdem ein Bekanntwerden des Kontakts der Ratsuchenden mit der TS durch Dritte wenig wahrscheinlich. Dieser letzte Punkt hat sich allerdings mit der Digitalisierung des Telefonnetzes grundlegend geändert. Insbesondere der dadurch mögliche Einzelverbindungsnachweis (EVN) stellte sich als Bedrohung einer unbeobachteten Kommunikation heraus. Für die TS wurde es dadurch problematisch, dass z.B. Familienmitglieder in der Anlage der Telefonrechnung ersehen könnten, dass jemand bei der TS angerufen hat. Dieser Herausforderung haben sich die Verantwortlichen der TS gestellt, indem sie aktiv wurden, um Lösungen und Abhilfemöglichkeiten auch von Seiten des Gesetzgebers zu erwirken. Mittlerweile hat sich eine gesetzliche Regelung ergeben, die den genannten Gefahren entgegenwirkt. Nach § 89 Abs. 2 Nr. 3a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dürfen Telefonate zu Anschlüssen von Personen, Behörden oder Organisationen, die der anonymen Beratung im sozialen oder kirchlichen Bereich dienen, im Einzelverbindungsnachweis nicht aufgeführt werden. In § 8 Abs. 2 der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) wird die TS diesbezüglich sogar ausdrücklich benannt. So wird die unbeobachtbare Kommunikation der TS als grundlegende Voraussetzung ihrer Beratungsarbeit rechtlich garantiert. Wie diese Schutzmöglichkeit konkret verwirklicht werden soll, ist dabei aber nicht näher geregelt. Die amtliche Begründung des Verordnungsgebers konkretisiert jedoch, dass Name und Zielnummer der Stelle sowie die Dauer der Verbindung nicht im EVN erscheinen sollte. Die Gewährleistung einer unbeobachtbaren Kommunikation ist durch eine Rufnummernkürzung mittels einer Streichung der letzten Ziffern offensichtlich nicht zu erreichen. Im Rahmen dieser Regelungen ist es aber möglich, die Daten im Einzelverbindungsnachweis auf Datum, Uhrzeit und Kosten der Verbindung zu beschränken. Im Sinne dieser Bestimmungen ist auch eine Summierung aller Anrufe zu Beratungseinrichtungen praktikabel. Diese Praxis macht allerdings gerade auf die Nutzung solcher Einrichtungen aufmerksam und kann dann zu Nachfragen z.B. aus der Familie führen. Sobald Kosten anfallen ist auf jeden Fall eine minimale Dokumentation im Einzelverbindungsnachweis notwendig, weil sich ein Kunde auf § 14 der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) berufen kann. Nur durch eine entgeltfreie Verbindung ist es dementsprechend zu gewährleisten, dass ein Anruf bei der TS überhaupt nicht im EVN erscheinen darf. Um diese höchste Stufe der Unbeobachtbarkeit zu gewährleisten, gibt es nun seit 1.7.1997 die unentgeltlichen Rufnummern beginnend mit 0800. Die anfallenden Gesprächskosten übernimmt die Deutsche Telekom AG als Partner der TS. Da das Telefonat gebührenfrei ist, hinterlässt es keine Datenspur im EVN. Deutschlandweit wurde außerdem die Übermittlung der Rufnummern der Anrufenden beim Anruf der beiden Telefonseelsorgenummern gesperrt. Es erscheint also in keinem Display der TS, von welcher Telefonnummer aus angerufen wird. Garantiert wird das Ausschließen der Übermittlung der Anrufernummern durch § 11 Abs. 2 TDSV. Danach darf bei einer im öffentlichen Kundenverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Rufnummer (z.B. ein Pluszeichen vor der Telefonnummer) nur dann die Übermittlung wieder geschaltet werden, sobald die neueste Ausgabe des Telefonbuches ohne dieses Symbol erschienen ist. Die Nummern der TS werden deshalb auf den ersten Seiten der Telefonbücher regelmäßig mit diesem Symbol gekennzeichnet, um zu garantieren und zu dokumentieren, dass eine Rufnummernübermittlung nicht erfolgt.

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Beratung im Internet

Die TS in Deutschland hat seit dem 9.9.2002 bei ihrer Internetberatung ein umfassendes Sicherheitskonzept realisiert. Zuvor war es bei der eMailberatung bereits möglich, per PGP-Verschlüsselung zu mailen. Diese Technik wurde jedoch von weniger als 2% der Ratsuchenden genutzt. Offensichtlich war der Verschlüsselungsvorgang zu kompliziert. Die TS will durch ihr Sicherheitskonzept aber auch den Ratsuchenden vertrauliche Kommunikation bieten, die eine Verschlüsselungstechnik per eMail nicht beherrschen. Im neuen Mailkonzept wird auf das Versenden von herkömmlichen eMails deshalb verzichtet, da dies ein zu großes Sicherheitsrisiko bedeutet. Der gesamte Beratungskontakt verbleibt auf dem Server der TS. Dort werden die Daten in besonderer Weise vor Zugriff von außen gesichert. Ein Firewallkonzept gehört dabei zu den grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen. Ratsuchende können sich auf dem Server der TS anonym einen Beratungs-Account anlegen, ohne ihre eMail-Adresse angeben zu müssen. Die gesamte Kommunikation wird verschlüsselt, wodurch auch die Integrität des Transfers garantiert wird. Das SSL-Zertifikat kann im Browser angezeigt werden und garantiert dadurch die Authentizität der TS. Damit Sicherheit verlässlich realisiert werden kann, hat die TS außerdem verbindliche Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsstandards für alle beteiligten Stellen und Mitarbeiter/innen verabschiedet. Die geltenden Datenschutzbestimmungen können so in einem Gesamtkonzept praxisnah umgesetzt werden. Die Mailkontakte werden nur in einem klar definierten Zeitrahmen aufbewahrt. Die Löschung der inaktiven Beratungskontakte wird standardisiert. Bei dieser Form der Mailberatung per gesichertem www-Formular kann zusätzlich vom Ratsuchenden ein Anonymisierungsdienst genutzt werden wie z.B. JAP, ein Dienst der Technischen Universität Dresden. Diese Technik ermöglicht es, sämtliche Datenspuren (IP-Adresse) zu "verwischen" und so die Privatsphäre optimal zu schützen. Die TS hat also ein umfassendes Sicherheitskonzept — basierend auf dem Sewecom-Standard für sichere Kommunikation im Internet —realisiert. Dieses umfasst nicht nur die Sicherheitstechnik (Hard-, Software, Netze, Infrastruktur), sondern auch den verschlüsselten Datentransfer aller Beratungskontakte, die interne Organisation der TS einschließlich der Weiterbildung der Mitarbeiter/innen und die Aufklärung der Ratsuchenden zur Sicherung des selbst genutzten PCs.

Das Sicherheitskonzept: Verschlüsselte Beratung im Internet:
www.sewecom.de/telefonseelsorge/sicherheitskonzept

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