Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
Ziele der Ausbildung
sind entsprechend der vereinbarten nachfolgenden Rahmenordnung :
- die eigenen Bedürfnisse, Gefühle, Ängste, Reaktionen wahrzunehmen,
um damit umgehen und die eigene Belastbarkeit erhöhen zu können
- die eigenen Möglichkeiten und Grenzen richtig einzuschätzen
- die Möglichkeiten, die ein Telefongespräch bietet, realistisch
zu sehen
- für Anrufende offen zu sein, ihre Probleme wahrzunehmen und
darauf im Gespräch einzugehen
- Anrufenden auch in Glaubens- und Sinnkrisen beizustehen
- sich zu bestimmten Themen fachlich zu informieren, wie Sucht,
Beziehungsgestaltung, Tod, Trauer, Trennung, Selbsttötung, Sexualität,
Sinn- und Glaubensfragen
- die psychosozialen Angebote der eigenen Region kennenzulernen
Nach dem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung kann die Arbeit
am Telefon beginnen. Verantwortlich kann diese aber nur mit ständiger
Weiterbildung und regelmäßiger Supervision geleistet werden. Die
Supervision zielt darauf, die eigenen Fähigkeiten zu einem hilfreichen
Gespräch zu stärken, zu erhalten und zu erweitern, sich von belastenden
Erlebnissen zu entlasten und sich ein möglichst breites, vorurteilsfreies
und engagiertes Verstehen von Menschen in bedrängenden Lebenslagen
zu bewahren. Die thematischen Fortbildungsangebote in Seminaren
dienen ebenso der Erweiterung der eigenen Kompetenz.
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Rahmenordnung
für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Telefonseelsorge
und offene Tür
TelefonSeelsorge und Offene Tür ist ein seelsorgerlich-diakonischer
Dienst der evangelischen und katholischen Kirche.
Diese Arbeit der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften geschieht
fachlich qualifiziert und ist geprägt durch das Evangelium
von Jesus Christus als der gemeinsam verbindlichen Grundlage für
ihr seelsorgerliches Handeln.
Danach sind TelefonSeelsorge und Offene Tür Ausdruck kirchlichen
Bemühens, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten
und ihnen beizustehen. Von daher ergeben sich die Kriterien und
Anforderungen für Auswahl, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
1. AUSWAHL
1.1 Kriterien
Bei der Zulassung zur Ausbildung sind folgende Voraussetzungen
zu berücksichtigen:
- die Bereitschaft, diesen seelsorgerlich-diakonischen Dienst
in ökumenischer Gesinnung verbunden mit seiner Kirche zu
tun;
- die Bereitschaft, Dienst am Telefon bzw. in der Offenen Tür
zu übernehmen, aktives Mitglied in einer Aus- und Fortbildungsgruppe
zu werden und die sonstigen Bedingungen der jeweiligen Stelle
anzuerkennen;
- die Anerkennung der Schweigepflicht;
- die Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen;
- psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige
Flexibilität;
- die Bereitschaft, den anderen Menschen vorurteilsfrei anzunehmen;
- Sensibilität für eigene und fremde Gefühle sowie
die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen;
- Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit;
- Lernfähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen
Persönlichkeit.
1.2 Auswahlverfahren
Damit sowohl Bewerber als auch Auswählende über die
Teilnahme an der Ausbildung entscheiden können, ist ein Auswahlverfahren
nötig, das u.a. folgende Elemente enthält:
- Information über die Arbeit der TelefonSeelsorge und Offene
Tür,
- Einzelgespräche,
- Gruppenarbeit.
Das Auswahlverfahren soll durch ein Auswahlgremium, das von der
Stellenleitung in Übereinstimmung mit dem Träger benannt
wird, durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme
oder Ablehnung zur Ausbildung ist vom Auswahlgremium zu treffen.
2. Ausbildung
Um den vielfältigen Aufgaben des Dienstes am Telefon gerecht
zu werden, erhalten die Mitarbeiter/innen eine vorbereitende Ausbildung.
Damit beginnt bei den Mitarbeiter/innen ein Prozeß persönlichen
und fachlichen Lernens, der sich über die gesamte Zeit der
Mitarbeit erstreckt. Die Ausbildung findet im wesentlichen in Gruppen
statt.
2.1 Schwerpunkte der Ausbildung
2.1.1 Arbeit an der eigenen Person
Das bedeutet:
- die verschiedenen Aspekte der eigenen Motivation für den
Dienst in der TelefonSeelsorge und Offene Tür klären,
- sich mit den Zielvorstellungen der Institution TelefonSeelsorge
und Offene Tür auseinandersetzen und diese sich zu eigen
machen,
- Wahrnehmung entwickeln für die Möglichkeiten und
die Grenzen der eigenen Person in der Beziehung zum Anrufer,
- sensibler werden für eigenes und fremdes Erleben und Verhalten,
- den überlieferten Glauben der Kirchen kennenlernen und
Glaubenserfahrungen reflektieren,
- kirchliche Werte und Normen als Korrektiv eigener und gesellschaftlicher
Verhaltensweisen akzeptieren.
2.1.2 Gesprächsführung
Das bedeutet:
- vertraut werden mit den Grundhaltungen einer helfenden Gesprächsführung,
- aufmerksam werden für sprachliche und nichtsprachliche
Ausdrucksformen der Person,
- die Eigenart der besonderen Situation reduzierter Kommunikation
kennen- und damit umgehen lernen,
- strukturieren des Gespräches durch unterschiedliche Interventionsformen.
2.1.3 Information
Das bedeutet:
- Informationen für die Klärung praktischer Alltags-
und Lebensfragen erwerben,
- psychologische, soziologische und theologische Erkenntnisse
problemorientiert verarbeiten,
- das Interesse entwickeln zur Überwindung ungerechter Strukturen
in der sozialen Umgebung.
Um diese unterschiedlichen Ausbildungsziele zu erreichen, werden
entsprechende Elemente aus verschiedenen Methoden der Gruppen- und
Einzelarbeit eingesetzt.
2.2 Äußerer Rahmen
- Ausbildung in Gruppen mit regelmäßigen Sitzungen
und/oder Blockveranstaltungen (mindestens 90 Zeitstunden),
- Hospitation.
2.3 Abschluß der Ausbildung
Im Auftrag des Trägers und in Übereinstimmung mit den
Ausbildern entscheidet die Stellenleitung über die Zulassung
zum Dienst in der TelefonSeelsorge und Offenen Tür.
3. Fortbildung
Kontinuierliche Fortbildung als Praxisbegleitung findet wie die
Grundausbildung überwiegend in Gruppen statt. Sie ist für
ehrenamtliche Mitarbeiter/innen wegen der vielfältigen Anforderungen
und Belastungen des Dienstes unumgänglich und verpflichtend.
3.1 Die Fortbildung dient dazu:
- Informationen und Erfahrungen auszutauschen,
- die individuelle Problemsituation der Anrufer besser zu verstehen,
- die Verflechtung individueller Lebenssituationen und sozialer
Rahmenbedingungen zu analysieren sowie Vorstellungen zu ihrer
Veränderung zu entwickeln,
- persönliche Anteile des TelefonSeelsorgers in Gesprächssituationen
zu erkennen,
- Sachwissen zu bestimmten Problembereichen der Anrufer und zur
Methodik der Gesprächsführung zu vertiefen,
- Erfahrungsfelder zu schaffen, die Mitarbeiter/innen in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung, ihrer Motivation und in ihrem
Glauben zu unterstützen.
3.2. Verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen ist die regelmäßige
Supervision ihrer TS- und OT-Gespräche.
3.3 Weitere Angebote zu speziellen Problemen der TS- und OT-Praxis
(z.B. Suizid- und Suchtproblematik) sollten zur Gruppenarbeit
3.4 Äußerer Rahmen der Fortbildung
Bei der Gestaltung der Fortbildung ist eine Kombination aus folgenden
Formen anzustreben:
- Kontinuierliche Fortbildungsgruppen
- Gruppen- / Einzelsupervision
- Thematische Fortbildungsgruppen
- Fortbildungstagungen
- Informationsveranstaltungen
4. Leiter/innen der Aus- und Fortbildung in der TelefonSeelsorge
und Offenen Tür
Mitarbeiter/innen, die leitende Funktion in der Aus- und Fortbildung
wahrnehmen, müssen die unter 1.1 angegebenen Kriterien für
ehrenamtliche Mitarbeiter/innen erfüllen.
Darüberhinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Qualifikation im psychologisch-pastoralen Bereich und für
die besondere Situation der TS- und OT-Arbeit,
- Qualifikation zum Leiten von Gruppen und zur Supervision,
- Fähigkeit, spezifische Lerninhalte angemessen zu vermitteln,
- Kenntnis und Reflexion der institutionellen Rahmenbedingungen
der TelefonSeelsorge: Verfaßtheit und kirchlicher Auftrag;
Organisationsform,
- Kontinuierliche Erfahrung im Dienst am Telefon,
- Bereitschaft zur Supervision (mindestens 40 Stunden im Jahr),
- Wertschätzung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und
Förderung ihrer Kompetenz,
- Interesse an religiösen und kirchlichen Fragen sowie die
Fähigkeit, solche Inhalte zu vermitteln.
Ist eine der vier erstgenannten Voraussetzungen nicht gegeben,
so muß sie parallel zur Tätigkeit in der TelefonSeelsorge
und Offenen Tür erworben werden.
Verabschiedet in der Voll-Versammlung
am 29. April 1986 in Vierzehnheiligen
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