TelefonSeelsorge in Deutschland

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Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen


Ziele der Ausbildung
sind entsprechend der vereinbarten nachfolgenden Rahmenordnung :

  • die eigenen Bedürfnisse, Gefühle, Ängste, Reaktionen wahrzunehmen, um damit umgehen und die eigene Belastbarkeit erhöhen zu können
  • die eigenen Möglichkeiten und Grenzen richtig einzuschätzen
  • die Möglichkeiten, die ein Telefongespräch bietet, realistisch zu sehen
  • für Anrufende offen zu sein, ihre Probleme wahrzunehmen und darauf im Gespräch einzugehen
  • Anrufenden auch in Glaubens- und Sinnkrisen beizustehen
  • sich zu bestimmten Themen fachlich zu informieren, wie Sucht, Beziehungsgestaltung, Tod, Trauer, Trennung, Selbsttötung, Sexualität, Sinn- und Glaubensfragen
  • die psychosozialen Angebote der eigenen Region kennenzulernen

Nach dem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung kann die Arbeit am Telefon beginnen. Verantwortlich kann diese aber nur mit ständiger Weiterbildung und regelmäßiger Supervision geleistet werden. Die Supervision zielt darauf, die eigenen Fähigkeiten zu einem hilfreichen Gespräch zu stärken, zu erhalten und zu erweitern, sich von belastenden Erlebnissen zu entlasten und sich ein möglichst breites, vorurteilsfreies und engagiertes Verstehen von Menschen in bedrängenden Lebenslagen zu bewahren. Die thematischen Fortbildungsangebote in Seminaren dienen ebenso der Erweiterung der eigenen Kompetenz.


*   *   *

Rahmenordnung
für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Telefonseelsorge und offene Tür

TelefonSeelsorge und Offene Tür ist ein seelsorgerlich-diakonischer Dienst der evangelischen und katholischen Kirche.
Diese Arbeit der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften geschieht fachlich qualifiziert und ist geprägt durch das Evangelium von Jesus Christus als der gemeinsam verbindlichen Grundlage für ihr seelsorgerliches Handeln.
Danach sind TelefonSeelsorge und Offene Tür Ausdruck kirchlichen Bemühens, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten und ihnen beizustehen. Von daher ergeben sich die Kriterien und Anforderungen für Auswahl, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

1. AUSWAHL

1.1 Kriterien
Bei der Zulassung zur Ausbildung sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:

  • die Bereitschaft, diesen seelsorgerlich-diakonischen Dienst in ökumenischer Gesinnung verbunden mit seiner Kirche zu tun;
  • die Bereitschaft, Dienst am Telefon bzw. in der Offenen Tür zu übernehmen, aktives Mitglied in einer Aus- und Fortbildungsgruppe zu werden und die sonstigen Bedingungen der jeweiligen Stelle anzuerkennen;
  • die Anerkennung der Schweigepflicht;
  • die Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen;
  • psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige Flexibilität;
  • die Bereitschaft, den anderen Menschen vorurteilsfrei anzunehmen;
  • Sensibilität für eigene und fremde Gefühle sowie die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen;
  • Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit;
  • Lernfähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit.

1.2 Auswahlverfahren

Damit sowohl Bewerber als auch Auswählende über die Teilnahme an der Ausbildung entscheiden können, ist ein Auswahlverfahren nötig, das u.a. folgende Elemente enthält:

  • Information über die Arbeit der TelefonSeelsorge und Offene Tür,
  • Einzelgespräche,
  • Gruppenarbeit.

Das Auswahlverfahren soll durch ein Auswahlgremium, das von der Stellenleitung in Übereinstimmung mit dem Träger benannt wird, durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung zur Ausbildung ist vom Auswahlgremium zu treffen.

2. Ausbildung

Um den vielfältigen Aufgaben des Dienstes am Telefon gerecht zu werden, erhalten die Mitarbeiter/innen eine vorbereitende Ausbildung. Damit beginnt bei den Mitarbeiter/innen ein Prozeß persönlichen und fachlichen Lernens, der sich über die gesamte Zeit der Mitarbeit erstreckt. Die Ausbildung findet im wesentlichen in Gruppen statt.

2.1 Schwerpunkte der Ausbildung

2.1.1 Arbeit an der eigenen Person

Das bedeutet:

  • die verschiedenen Aspekte der eigenen Motivation für den Dienst in der TelefonSeelsorge und Offene Tür klären,
  • sich mit den Zielvorstellungen der Institution TelefonSeelsorge und Offene Tür auseinandersetzen und diese sich zu eigen machen,
  • Wahrnehmung entwickeln für die Möglichkeiten und die Grenzen der eigenen Person in der Beziehung zum Anrufer,
  • sensibler werden für eigenes und fremdes Erleben und Verhalten,
  • den überlieferten Glauben der Kirchen kennenlernen und Glaubenserfahrungen reflektieren,
  • kirchliche Werte und Normen als Korrektiv eigener und gesellschaftlicher Verhaltensweisen akzeptieren.

2.1.2 Gesprächsführung

Das bedeutet:

  • vertraut werden mit den Grundhaltungen einer helfenden Gesprächsführung,
  • aufmerksam werden für sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksformen der Person,
  • die Eigenart der besonderen Situation reduzierter Kommunikation kennen- und damit umgehen lernen,
  • strukturieren des Gespräches durch unterschiedliche Interventionsformen.

2.1.3 Information

Das bedeutet:

  • Informationen für die Klärung praktischer Alltags- und Lebensfragen erwerben,
  • psychologische, soziologische und theologische Erkenntnisse problemorientiert verarbeiten,
  • das Interesse entwickeln zur Überwindung ungerechter Strukturen in der sozialen Umgebung.

Um diese unterschiedlichen Ausbildungsziele zu erreichen, werden entsprechende Elemente aus verschiedenen Methoden der Gruppen- und Einzelarbeit eingesetzt.

2.2 Äußerer Rahmen

  • Ausbildung in Gruppen mit regelmäßigen Sitzungen und/oder Blockveranstaltungen (mindestens 90 Zeitstunden),
  • Hospitation.

2.3 Abschluß der Ausbildung

Im Auftrag des Trägers und in Übereinstimmung mit den Ausbildern entscheidet die Stellenleitung über die Zulassung zum Dienst in der TelefonSeelsorge und Offenen Tür.

3. Fortbildung

Kontinuierliche Fortbildung als Praxisbegleitung findet wie die Grundausbildung überwiegend in Gruppen statt. Sie ist für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen wegen der vielfältigen Anforderungen und Belastungen des Dienstes unumgänglich und verpflichtend.

3.1 Die Fortbildung dient dazu:

  • Informationen und Erfahrungen auszutauschen,
  • die individuelle Problemsituation der Anrufer besser zu verstehen,
  • die Verflechtung individueller Lebenssituationen und sozialer Rahmenbedingungen zu analysieren sowie Vorstellungen zu ihrer Veränderung zu entwickeln,
  • persönliche Anteile des TelefonSeelsorgers in Gesprächssituationen zu erkennen,
  • Sachwissen zu bestimmten Problembereichen der Anrufer und zur Methodik der Gesprächsführung zu vertiefen,
  • Erfahrungsfelder zu schaffen, die Mitarbeiter/innen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihrer Motivation und in ihrem Glauben zu unterstützen.

3.2. Verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen ist die regelmäßige Supervision ihrer TS- und OT-Gespräche.

3.3 Weitere Angebote zu speziellen Problemen der TS- und OT-Praxis (z.B. Suizid- und Suchtproblematik) sollten zur Gruppenarbeit

3.4 Äußerer Rahmen der Fortbildung

Bei der Gestaltung der Fortbildung ist eine Kombination aus folgenden Formen anzustreben:

  • Kontinuierliche Fortbildungsgruppen
  • Gruppen- / Einzelsupervision
  • Thematische Fortbildungsgruppen
  • Fortbildungstagungen
  • Informationsveranstaltungen

4. Leiter/innen der Aus- und Fortbildung in der TelefonSeelsorge und Offenen Tür

Mitarbeiter/innen, die leitende Funktion in der Aus- und Fortbildung wahrnehmen, müssen die unter 1.1 angegebenen Kriterien für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen erfüllen.

Darüberhinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Qualifikation im psychologisch-pastoralen Bereich und für die besondere Situation der TS- und OT-Arbeit,
  • Qualifikation zum Leiten von Gruppen und zur Supervision,
  • Fähigkeit, spezifische Lerninhalte angemessen zu vermitteln,
  • Kenntnis und Reflexion der institutionellen Rahmenbedingungen der TelefonSeelsorge: Verfaßtheit und kirchlicher Auftrag; Organisationsform,
  • Kontinuierliche Erfahrung im Dienst am Telefon,
  • Bereitschaft zur Supervision (mindestens 40 Stunden im Jahr),
  • Wertschätzung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und Förderung ihrer Kompetenz,
  • Interesse an religiösen und kirchlichen Fragen sowie die Fähigkeit, solche Inhalte zu vermitteln.

Ist eine der vier erstgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, so muß sie parallel zur Tätigkeit in der TelefonSeelsorge und Offenen Tür erworben werden.

Verabschiedet in der Voll-Versammlung
am 29. April 1986 in Vierzehnheiligen